немецкий язык
Упражнение 1. Переведите предложения на русский язык, обращая внимание на
a) залог и временную форму сказуемого:
1. Dieses Gesetz war von den Abgeordneten nach drei Lesungen angenommen worden.
2. Die Unabhängigkeit des Richters ist in der Verfassung verankert..
3. Der Bundeskanzler wird vom Bundestag gewählt und vom Bundespräsidenten bestätigt.
4. Die Rechte der Bürger sollen nicht verletzt werden.
5. Der Entwurf eines neuen Gesetzes war in den Zeitungen besprochen.
б) последовательность перевода инфинитивных групп и оборотов:
6. Die Pflicht aller Staatsorgane und aller Staatsbürger ist es, die Gesetze strikt einzuhalten.
7. Um als Rechtsanwalt zu arbeiten, muss man die Befähigung zum Richteramt besitzen.
8. Ohne alle Gesetze gut zu kennen, kann der Richter richtige Entscheidungen nicht treffen.
9. Es ist die Aufgabe des Bundestages, alle Bundesgesetze anzunehmen.
10. Zu den Aufgaben des Bundestages gehört es auch, die Kontrolle der vollziehenden Gewalt auszuüben.
в) порядок перевода придаточных предложений:
11. Der Bundeskanzler Deutschlands hat eine zentrale Stellung, weil er die Richtlinien der Regierungspolitik bestimmt.
12. Das Grundgesetz Deutschlands legt fest, dass die BRD die Staatsform einer Republik, eines Bundesstaates, einer Demokratie und eines Sozialstaates hat.
13. Nachdem er das Gymnasium absolviert hatte, wurde er Student der Universität.
14. Während der Kriminaltechniker am Tatort arbeitete, begann der Inspektor mit der Ermittlung der Verdächtigen.
15. Es ist die Streitfrage, ob die Kriminalfilme die Kriminalität erhöhen oder vermindern.
Упражнение 2. Прочтите текст и ответьте письменно на вопросы
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges erfolgte die Aufteilung Deutschlands in vier Besatzungszonen; in den Jahren 1945/46 entstanden in Deutschland auch neue Länder. Bereits 1946 traten in Bayern, Hessen und Baden-Württemberg die neuen Landesverfassungen in Kraft.
Am 1. Juli 1948 übergaben die drei westlichen Militärgouverneure den Ministerpräsidenten der deutschen Länder in Frankfurt einige Dokumente mit dem Auftrag, für drei Westzonen eine gemeinsame Verfassung auszuarbeiten.
Im August 1948 erarbeitete der Sachverständigen-Ausschuss einen Entwurf für das Grundgesetz. Zu dieser Zeit lagen auch viele Einzelvorschläge vor.
Am 1 September 1948 konstituierte sich der Parlamentarische Rat in Bonn. Das war eine Versammlung aus 65 Abgeordneten der Landtage der westlichen Besatzungszonen. Ihre Aufgabe war es, das Grundgesetz zu beraten. Am 8. Mai 1949 verabschiedete der Parlamentarische Rat mit 53gegen 12 Stimmen das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland". Nach der Ratifizierung durch die Länderparlamente versammelten sich am 23. Mai 1949 die Mitglieder des Parlamentarischen Rates, die Ministerpräsidenten der einzelnen Länder, die Vertreter der Militärregierungen und des Frankfurter Wirtschaftsrates in Bonn, um das Grundgesetz in einem feierlichen Staatsakt zu verkünden. Am 25 Mai 1949 trat das Grundgesetz in Kraft.
Das Grundgesetz regelt die rechtliche und politische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Es besteht aus 11 Abschnitten. An erster Stelle des Grundgesetzes steht das Grundrechtskatalog.
Der 1. Abschnitt enthält die Grundrechte der Staatsbürger. „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. So beginnt der erste Artikel des Grundgesetzes. Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit ergänzt diese Garantie. Den Freiheitsrechten folgen die Bürgerrechte und zahlreiche Gleichheitsrechte. Das Grundgesetz konkretisiert den allgemeinen Satz der Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz.
Der 2. Abschnitt verankert allgemeine Grundsätze über die Staatsform und die Funktionen von Bund und Ländern. Die Abschnitte III bis VI behandeln die Fragen der Arbeit des Bundestages, des Bundesrates und des Gemeinsamen Ausschusses, des Bundespräsidenten und der Bundesregierung.
Abschnitt VII legt die Fragen der Gesetzgebung fest. Abschnitt VIII behandelt die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung, Abschnitt VIIIa — die Gemeinschaftsaufgaben. Abschnitt IX umfasst die Rechtsprechung, Abschnitt X — das Finanzwesen. Abschnitt Xa behandelt die Fragen der Verteidigung. Im Abschnitt XI sind Übergangs- und Schlussbestimmungen enthalten.
Das Grundgesetz kann nur mit der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages (Parlament) und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates (Länderkammer) geändert werden.
Einige Bestimmungen des Grundgesetzes darf man nicht ändern. Zu diesen Verfassungsgrundsätzen gehören die bundesstaatliche Ordnung, die Gewaltenteilung, die Prinzipien der Demokratie, des Rechts- und Sozialstaates. Unantastbar sind auch das Prinzip der Achtung der Würde des Menschen sowie die grundrechtlichen Gleichheits- und Freiheitsrechte.
16. Wann erfolgte die Aufteilung Deutschlands in vier Besatzungszonen? Welche Zonen waren es?
17. Wann traten die ersten Verfassungen in den Bundesländern in Kraft?
18. Aus wem bestand der Parlamentarische Rat?
19. Wann trat das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft?
20. Aus wie viel Abschnitten besteht das Grundgesetz?
21. Welche Fragen behandelt der erste Abschnitt der Verfassung?
22. Auf welche Weise können die Änderungen des Grundgesetzes erfolgen?
23. Welche Prinzipien des Grundgesetzes sollen unverändert bleiben?
Упражнение 3. Составьте 13 предложений, используя слова из трех колонок. Запишите и переведите полученные предложения на русский язык.
24. Abschnitt I enthält das Finanzwesen
25. Abschnitt II regelt die Ausführung der Bundesgesetze
26. Abschnitt III behandelt die Übergangsbestimmungen
27. Abschnitt IV verankert die Gemeinschaftsaufgaben
28. AbschnittV umfasst die Arbeit des Bundestages
29. AbschnittVI die Arbeit des Gemeinsamen Ausschusses
30. Abschnitt VII die Schlussbestimmungen
31. Abschnitt VIII die Arbeit der Bundesregierung
32. Abschnitt IX
33. Abschnitt X die Kompetenzen des Bundes und der Länder
34. Abschnitt XI die Fragen der Rechtsprechung
35. Abschnitt XII die Arbeit des Bundespräsidenten
36. Abschnitt XIII die Arbeit des Bundesrates und Gemeinsamen Ausschusses
die Gesetzgebung
die Fragen der Verteidigung
die Grundrechte
die Bundesverwaltung